Hausordnung

1. Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten des Studiobetreibers aufhalten – Kunden, Interessenten, Begleitpersonen und Besucher.

2. Zutritt und Öffnungszeiten

(1) Der Zutritt ist nur zu den bekanntgegebenen Öffnungszeiten und nur zu vereinbarten Terminen gestattet.

(2) Der Zutritt zu den Trainings- und Gerätebereichen ist ausschließlich Personen mit gebuchtem Termin sowie dem Personal gestattet. Begleitpersonen halten sich im Empfangsbereich auf. Bei Duo-Terminen sind beide gebuchten Personen zutrittsberechtigt.

(3) Der Studiobetreiber kann den Zutritt verweigern, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Person oder Dritter bestehen, insbesondere bei erkennbarer Alkoholisierung oder Beeinflussung durch Betäubungsmittel.

3. Nutzung der AURUM-Trainingsmaschine

(1) Das Training findet ausschließlich als 1:1-Personal-Training statt. Ein Trainer ist während der gesamten Trainingseinheit durchgehend und unmittelbar anwesend.

(2) Die Maschine wird ausschließlich vom Trainer bedient. Der Kunde nimmt zu keinem Zeitpunkt selbst Eingaben, Einstellungen oder Verstellungen an der Maschine oder ihrer Steuerung vor. Dies gilt auch dann, wenn ihm die Bedienung aus früheren Einheiten vertraut erscheint.

(3) Der Kunde führt ausschließlich die Trainingsbewegungen aus, nach Anweisung des Trainers und nach der von der Maschine vorgegebenen Führung. Den Anweisungen des Trainers ist jederzeit Folge zu leisten. Der Aufenthalt im Bewegungsbereich ist nur nach Aufforderung durch den Trainer gestattet.

(4) Duo-Termine: Die beiden Kunden absolvieren die Einzelübungen im Wechsel. Die jeweils pausierende Person hält sich außerhalb des Bewegungsbereichs auf und folgt den Anweisungen des Trainers.

(5) Vor der ersten Trainingseinheit erhält der Kunde eine Sicherheitsunterweisung zum Ablauf, zur Lage und Bedienung der Not-Aus-Einrichtungen und zum Verhalten bei Beschwerden.

(6) Not-Aus-Einrichtungen sind jederzeit freizuhalten. Der Kunde ist berechtigt und gehalten, die für ihn erreichbare Not-Aus-Einrichtung jederzeit selbst zu betätigen, wenn er sich gefährdet fühlt.

4. Selbst bediente Geräte (PelviPower, InBody)

(1) Diese Geräte bedient der Kunde nach erfolgter Einweisung selbst. Ein Trainer beaufsichtigt während der Öffnungszeiten die Räumlichkeiten und ist in Ruf- und Sichtweite ansprechbar. Eine durchgehende unmittelbare Betreuung am Gerät wie beim AURUM-Training findet nicht statt.

(2) Die Nutzung ist erst zulässig, wenn die Einweisung erfolgt ist und eine gültige Teilnahmeerklärung vorliegt, deren Geltungsbereich diese Leistungsart umfasst. Ohne beides bleibt das Gerät gesperrt.

(3) Der Kunde nutzt das Gerät ausschließlich entsprechend der Einweisung und der am Gerät angebrachten Bedienungsanleitung. Veränderungen an Aufstellung, Einstellungen oder Verkleidung des Geräts sind untersagt.

(4) Das Gerät darf nicht an andere Personen überlassen werden, auch nicht an Begleitpersonen.

(5) Bei Unwohlsein, Schmerzen oder ungewöhnlichen Empfindungen ist die Einheit sofort zu beenden und das Personal zu informieren.

(6) Technische Störungen, Auffälligkeiten oder Beschädigungen sind dem Personal unverzüglich zu melden. Ein auffälliges Gerät ist nicht weiter zu benutzen.

5. Kleidung und Hygiene

(1) Es ist saubere, dem Training angemessene Sportkleidung und saubere Hallenschuhe zu tragen. Das Training in Straßenschuhen ist untersagt.

(2) Als Unterlage ist ein Handtuch zu verwenden. Der Studiobetreiber stellt es bereit.

(3) Die Reinigung und Desinfektion der Kontaktflächen der Geräte sowie deren Sichtprüfung übernimmt das Personal nach jeder Nutzung.

(4) Schmuck, Uhren und sonstige Gegenstände, die eine Verletzungsgefahr darstellen oder die Geräte beschädigen können, sind vor der Nutzung abzulegen.

(5) Nach dem Training stehen Duschen zur Verfügung. Handtücher zum Duschen und Pflegeprodukte stellt der Studiobetreiber bereit.

6. Gesundheit und Sicherheit

(1) Bei akuten Erkrankungen, insbesondere fieberhaften Infekten oder ansteckenden Krankheiten, ist die Nutzung nicht gestattet.

(2) Gesundheitliche Veränderungen, die für die Nutzung relevant sein können, sind dem Trainer vor Beginn mitzuteilen. Änderungen der Anamnesedaten nimmt ausschließlich der Trainer vor.

(3) Die Fluchtwege und Notausgänge sind freizuhalten.

(4) Alarm und Evakuierung. Bei Alarm ist das Studio unverzüglich über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen und die Sammelstelle vor dem Haupteingang aufzusuchen. Den Anweisungen des Personals ist dabei Folge zu leisten. Befindet sich der Kunde auf einer Trainingsmaschine, kann er diese selbstständig verlassen. Das Personal stellt an der Sammelstelle die Vollzähligkeit fest. Niemand entfernt sich, bevor er sich dort gemeldet hat.

(5) Erste-Hilfe-Material und Feuerlöscher befinden sich auf der Trainingsfläche und sind dort ausgewiesen. Der Notruf lautet 112.

7. Verhalten

(1) Auf andere Personen und das Personal ist Rücksicht zu nehmen. Belästigendes, diskriminierendes oder aggressives Verhalten wird nicht geduldet.

(2) Rauchen, E-Zigaretten, Alkohol und Betäubungsmittel sind in den gesamten Räumlichkeiten untersagt.

(3) Der Verzehr von Speisen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Getränke sind ausschließlich in verschließbaren Behältern erlaubt.

(4) Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Ausgenommen sind Assistenzhunde.

8. Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen in den Räumlichkeiten sind nur mit vorheriger Zustimmung des Studiobetreibers und aller abgebildeten Personen gestattet. Das gilt besonders bei Duo-Terminen und im Bereich der selbst bedienten Geräte. Eine Videoüberwachung findet nicht statt.

9. Anamnese, Bestätigungen und Kundenprofil

(1) Die Anamnese wird im Onboarding vom Trainer gemeinsam mit dem Kunden elektronisch auf einem Gerät des Studiobetreibers erfasst. Auch spätere Änderungen nimmt ausschließlich der Trainer vor.

(2) Die Teilnahmeerklärung gibt der Kunde stets persönlich ab. Er erhält hierfür ein persönliches Verifikationsmerkmal an seine hinterlegte E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer: einen Bestätigungslink für sein eigenes Endgerät oder einen Bestätigungscode zur Eingabe auf dem Gerät des Trainers. Mitarbeiter des Studiobetreibers geben diese Bestätigung nicht für den Kunden ab, auch nicht auf dessen Bitte. Für den Kauf eines Leistungspakets gilt das Verfahren nach § 3 der AGB. Ein Verifikationsmerkmal ist dort nicht erforderlich.

(3) Vor der Bestätigung werden dem Kunden die erfassten Angaben im Klartext angezeigt. Er kann Korrekturen durch den Trainer vornehmen lassen.

(4) Ändert der Trainer die Anamnesedaten, verliert die bisherige Teilnahmeerklärung ihre Gültigkeit. Der Kunde erhält eine neue Bestätigungsanforderung. Bis zur erneuten Bestätigung findet keine Einheit statt.

(5) Termine bucht der Kunde selbstständig über das Web-Portal oder die Mobile-App. Leistungspakete kann er dort selbst kaufen oder im Gespräch mit dem Trainer im Studio.

10. Garderobe, Spinde und Wertsachen

(1) Kleidung und Taschen sind in den dafür vorgesehenen Bereichen abzulegen.

(2) Spinde stehen nur für die Dauer des Aufenthalts zur Verfügung und sind danach zu räumen.

(3) Für mitgebrachte Wertsachen wird keine besondere Verwahrung übernommen. Es wird empfohlen, Wertsachen nicht mitzubringen.

(4) Fundsachen sind beim Personal abzugeben.

11. Folgen von Verstößen

(1) Bei Verstößen kann das Personal den Abbruch der Einheit anordnen.

(2) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Studiobetreiber ein Hausverbot aussprechen und einen bestehenden Vertrag nach § 12 Abs. 2 der AGB aus wichtigem Grund beenden.

(3) Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an der Einrichtung haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12. Ansprechpartner

Verantwortlicher Studioleiter

Telefon: +49 179 2043742
E-Mail: studio27@aurumfit.com

Stand: Oktober 2026